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Sunday, May 30. 2010

Allgemeine Rechtsgrundsätze in der buddhistischen Ordensverfassung (III)

von Dr. Hellmuth Hecker

 

Erschienen in:
Verfassung und Recht in Übersee[1]
10. Jahrgang, Heft 1, 1977
Copyright © 1977 by
Dr. Hellmuth Hecker
mit freundlicher Genehmigung des Verfassers

Allgemeine Rechtsgrundſätze
in der buddhiſtiſchen Ordensverfaſſung (Vinaya)

— Teil III

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
    1. Entstehung des Vinaya
    2. Tradierung des Vinaya
    3. Gliederung des Vinaya
    4. Ordnung der Tatbestände des Pātimokkha
    5. Aufbau der einzelnen Regel
  2. Strafausschließungsgründe
    1. Nullum crimen sine lege
    2. Unzurechnungsfähigkeit
    3. Mängel des subjektiven Tatbestandes
    4. Rücktritt vom Versuch
    5. Befreiung wegen Erlaubnis
    6. Verwandtschaft
    7. Parapsychologisches
    8. Krankheit und Unfall
    9. Wichtiger Grund
  3. Mitgliedschaftsverhältnis
    1. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
    2. Noviziat
    3. Ordinationsvoraussetzungen
    4. Ausbürgerungsgründe
  4. Streit und Streitschlichtung
    1. Auflehnungstatbestände
    2. Arten von Disziplinarmaßnahmen
    3. Streitschlichtungsverfahren
    4. Rangordnung
    5. Verteilungsprinzipien

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Sunday, May 30. 2010

Allgemeine Rechtsgrundsätze in der buddhistischen Ordensverfassung (II)

von Dr. Hellmuth Hecker

 

Erschienen in:
Verfassung und Recht in Übersee[1]
10. Jahrgang, Heft 1, 1977
Copyright © 1977 by
Dr. Hellmuth Hecker
mit freundlicher Genehmigung des Verfassers

Allgemeine Rechtsgrundſätze
in der buddhiſtiſchen Ordensverfaſſung (Vinaya)

— Teil II —

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
    1. Entstehung des Vinaya
    2. Tradierung des Vinaya
    3. Gliederung des Vinaya
    4. Ordnung der Tatbestände des Pātimokkha
    5. Aufbau der einzelnen Regel
  2. Strafausschließungsgründe
    1. Nullum crimen sine lege
    2. Unzurechnungsfähigkeit
    3. Mängel des subjektiven Tatbestandes
    4. Rücktritt vom Versuch
    5. Befreiung wegen Erlaubnis
    6. Verwandtschaft
    7. Parapsychologisches
    8. Krankheit und Unfall
    9. Wichtiger Grund
  3. Mitgliedschaftsverhältnis
    1. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
    2. Noviziat
    3. Ordinationsvoraussetzungen
    4. Ausbürgerungsgründe
  4. Streit und Streitschlichtung
    1. Auflehnungstatbestände
    2. Arten von Disziplinarmaßnahmen
    3. Streitschlichtungsverfahren
    4. Rangordnung
    5. Verteilungsprinzipien

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Sunday, May 30. 2010

Allgemeine Rechtsgrundsätze in der buddhistischen Ordensverfassung

von Dr. Hellmuth Hecker

 

Erschienen in:
Verfassung und Recht in Übersee[1]
10. Jahrgang, Heft 1, 1977
Copyright © 1977 by
Dr. Hellmuth Hecker
mit freundlicher Genehmigung des Verfassers

Allgemeine Rechtsgrundſätze
in der buddhiſtiſchen Ordensverfaſſung (Vinaya)

— Teil I —

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
    1. Entstehung des Vinaya
    2. Tradierung des Vinaya
    3. Gliederung des Vinaya
    4. Ordnung der Tatbestände des Pātimokkha
    5. Aufbau der einzelnen Regel
  2. Strafausschließungsgründe
    1. Nullum crimen sine lege
    2. Unzurechnungsfähigkeit
    3. Mängel des subjektiven Tatbestandes
    4. Rücktritt vom Versuch
    5. Befreiung wegen Erlaubnis
    6. Verwandtschaft
    7. Parapsychologisches
    8. Krankheit und Unfall
    9. Wichtiger Grund
  3. Mitgliedschaftsverhältnis
    1. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
    2. Noviziat
    3. Ordinationsvoraussetzungen
    4. Ausbürgerungsgründe
  4. Streit und Streitschlichtung
    1. Auflehnungstatbestände
    2. Arten von Disziplinarmaßnahmen
    3. Streitschlichtungsverfahren
    4. Rangordnung
    5. Verteilungsprinzipien
☸ ☸ ☸ ☸

Zu den ältesten Dokumenten der Mensch­heit, die das Zu­sammen­leben einer Ge­mein­schaft in recht­li­cher Form regeln, ge­hört die Ver­fas­sung des buddhi­sti­schen Ordens [Sangha], der sog. Vinaya. Die Vor­schrif­ten des Vinaya be­han­deln alle Ge­biete, die da­mals im Orden einer recht­li­chen Re­ge­lung be­durf­ten. Die Frage, wie sich die da­mali­gen Vor­schrif­ten zu ent­spre­chen­den Rechts­for­men unse­rer So­zial­ord­nung ver­hal­ten, soll in der fol­gen­den Unter­suchung an eini­gen zen­tra­len Kom­ple­xen ge­prüft werden, nämlich an Straf­aus­schlie­ßungs­grün­den, Mit­glied­schafts­ver­hält­nis­sen und Streit­schlich­tung. Da­bei wird zu zeigen sein, in wie hohem Maße die Re­gelun­gen auf diesen drei Ge­bie­ten ver­nünf­tigen rechts­poli­ti­schen Er­wägun­gen ent­spre­chen und Rechts­grund­sätze von all­ge­mei­ner Be­deu­tung wider­spie­geln. Da der Vinaya noch nicht ins Deut­sche über­setzt ist[2] und da indo­logi­sche Arbei­ten dazu nur spär­lich[3], juri­sti­sche da­gegen über­haupt nicht vor­liegen[4], be­darf es zur Ver­ständ­lich­machung eini­ger hin­leiten­der Aus­füh­run­gen zum Hin­ter­grund des­sen, was wir mit Vor­be­halt „buddhi­sti­sches Kir­chen­recht[5]” nen­nen mögen.


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Friday, May 28. 2010

Wissen & Wandel ( Jgg. 55—98)

Inhaltsverzeichnis der Zeit­schrift des Buddhi­sti­schen Se­mi­nars, »Wis­sen und Wandel«, der Jahre 1955—1998

Ein technisches Experiment zur Ein­bin­dung von Daten­ban­ken in unse­re Seiten. Der Zu­gang ist der­zeit nur ein­ge­schränkt mög­lich. Freunde er­halten die Zu­gangs­daten gerne auf An­frage.


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Tuesday, April 27. 2010

Die Wahrheit vom Leiden

Denkwürdiges

Abgrund
Es geht kein Mensch sehend in den Ab­grund. Nur weil wir den Ab­grund nicht se­hen, ge­ra­ten wir hin­ein. Da­rum ist es das An­lie­gen des Erwachten, alle Ab­grün­de zu zei­gen, auch die ver­bor­ge­nen, die der nor­ma­le Mensch nicht sieht.
Die Wahr­heit vom Lei­den hat der Erwachte nicht ge­zeigt, um uns lei­dig zu stim­men, son­dern um uns vor dem Lei­den zu be­wah­ren.
In alle Lei­den, in die wir ge­ra­ten, ge­ra­ten wir nur, weil wir nicht wuß­ten, daß wir auf einem Weg ins Lei­di­ge hin­ein waren.

(Paul Debes, »Wie überwinde ich das Gefühl der Ein­sam­keit und Ver­las­sen­heit« in: Wissen und Wandel, 56. Jg., Heft 1/2, 2010, S. 36)
 
Monday, April 12. 2010

Christliches Abendland — Ein Nachruf

von Dr. Hellmuth Hecker

 

Erschienen in:
Buddhistische Monatsblätter (1997),
Buddhistische Gesellschaft Hamburg
Copyright © 1995 by
Dr. Hellmuth Hecker

mit freundlicher Genehmigung des Autors

Während man heute gewöhnt ist, nur die Mängel des Chri­sten­tums an­zu­pran­gern, scheint es mir sinn­voll, das Posi­tive her­aus­zu­stel­len, das heute ver­lorenge­gan­gen ist. Ich bin über­zeugt, daß die Men­schen, die nicht ei­nmal aus der christ­li­chen Reli­gion Leit­bilder für ihre Lebens­pra­xis ge­nom­men haben, erst recht nicht be­reit sein werden, den Buddhis­mus sin­nvoll an­zu­wenden. Der große Fehler des moder­nen Menschen ist der Materi­alis­mus und nicht das Un­voll­komme­ne in den Reli­gio­nen. Das Chri­sten­tum war auch zur Zeit seiner Blüte in seiner Theorie wider­sprü­chlich und welt­ver­liebt, aber in der Praxis ihrer reli­giö­sen Nach­folger der buddhi­stischen Läute­rungs­praxis sehr nahe.
Dies alles habe ich mit dem Artikel ein­mal an­ge­sprochen. Meine Über­zeugung, daß der „Buddhis­mus­boom” eher zur Ver­fla­chung als zur Ver­tiefung der Lehre bei­trägt, mag da­hin­ge­stellt bleiben. Sinn­voll ist es nur, die Minder­heit der Menschen an­zu­sprechen, denen es um die Sache der Höher­ent­wicklung und Läute­rung geht — und an die richtet sich mein Artikel.


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Tuesday, April 6. 2010

Das Mettā-Sutta in Übersetzungen IV

Das Mettā-Sutta in der Übersetzung Karl Seidenstückers

Die Liebe – Metta-Suttam

Dies ist es, was ein Mensch, der mit Ge­schick sein Bestes sucht, tun soll, nach­dem er die stil­le Stät­te völ­lig er­kannt hat: Er sei be­fä­higt, auf­rich­tig, ge­wis­sen­haft, will­fäh­rig, sanft und ohne Stolz;

Zufrieden, nicht lästig fal­lend, ohne Sorge, mit wenig Be­dürf­nis­sen, die Sinne be­herrscht, be­son­nen, sit­tsam und nicht gie­rig in den Fa­mili­en.

Er begehe nichts Nie­dri­ges, um des­sent­wil­len ihn an­dere, die klug sind, tadeln könn­ten.

Glücklich und sicher mö­gen alle Wesen sein; mö­gen sie glück­selig Sein!

Was es auch an lebenden Wesen gibt: die sich be­we­gen­den oder die still­ste­hen­den, sie alle, die lan­gen oder die gro­ßen, die mitt­le­ren, die kur­zen, die zar­ten und star­ken,

Die gesehen werden oder die nicht sicht­bar sind, die in der Fer­ne wei­len oder nicht gar fern, die ge­bo­ren sind oder die einer Ge­burt zu­stre­ben: alle We­sen mö­gen glück­selig sein!

Niemand betrüge irgend­wo einen andern noch ver­achte er je­man­den; man wün­sche sich nicht ge­gen­sei­tig aus Zorn oder är­ger­li­chen Ge­dan­ken ir­gend wel­ches Un­glück.

Wie eine Mutter wäh­rend ihres gan­zen Lebens (oder: mit ihrem Leben, āyusā) ihren eige­nen Sohn, ihren ein­zi­gen Sohn, be­schützt, so möge man gegen alle Wesen ein un­be­grenz­tes Ge­müt er­wecken.

Und man erwecke gegen die ganze Welt ein un­be­grenz­tes lie­be­vol­les Ge­müt, un­be­engt, ohne Hass, ohne Feind­se­lig­keit, nach oben, unten und nach allen Seiten.

Stehend, gehend, sitzend oder lie­gend, in­so­fern man frei von Schläf­rig­keit ist, pfle­ge man eifrig die­se Ge­den­ken: dies nennt man hie­nie­den ein Weilen in Gott.

Und wenn jemand, ohne falschen An­sich­ten zu hul­di­gen, tu­gend­haft und mit tiefer Ein­sicht aus­ge­stat­tet, das Ver­lan­gen nach sinn­li­cher Lust über­win­det: der, wahr­lich, geht nicht wieder in den Mut­ter­leib ein.

Karl Seidenstücker

Khuddaka-Pātha — Kurze Texte — Buddhi­sti­sche Volksbibliothek No. 6

 ☸ ☸ ☸ ☸
Tuesday, April 6. 2010

Das Mettā-Sutta in Übersetzungen III

Das Mettā-Sutta in der Übersetzung des Ehrw. Nyānaponika

Güte

Dies soll erwirken, wer des Heiles kundig
Und wer die Friedens-Stätte zu verstehen wünscht:
Stark soll er sein und aufrecht, aufrecht voll und ganz.
Zugänglich sei er, sanft und ohne Hochmut.

Genügsam sei er und sei leicht befriedigt,
Nicht viel geschäftig und bedürfnislos.
Die Sinne still, und klar sei der Verstand,
Nicht dreist, nicht gierig, geht er unter Menschen.

Auch nicht im Kleinsten soll er sich vergehen,
Wofür ihn andere, Verständige, tadeln möchten.
Sie mögen glücklich und voll Frieden sein,
Die Wesen alle! Glück erfüll’ ihr Herz!

Was es an Lebewesen hier auch gibt,
Die schwachen und die starken, restlos alle;
Mit langgestrecktem Wuchs und groß an Körper,
Die mittelgroß und klein, die zart sind oder grob.

Die sichtbar sind und auch die unsichtbaren,
Die ferne weilen und die nahe sind,
Entstandene und die zum Dasein drängen, —
Die Wesen alle: Glück erfüll’ ihr Herz!

Keiner soll den anderen hintergehen;
Weshalb auch immer, keinen möge man verachten
Aus Ärger und aus feindlicher Gesinnung
Soll Übles man einander nimmer wünschen!

Wie eine Mutter ihren eigenen Sohn,
Ihr einzig Kind mit ihrem Leben schützt,
So möge man zu allen Lebewesen
Entfalten ohne Schranken seinen Geist!

Voll Güte zu der ganzen Welt
Entfalte ohne Schranken man den Geist:
Nach oben hin, nach unten, quer inmitten,
Von Herzens-Enge, Haß und Feindschaft frei!

Ob stehend, gehend, sitzend oder liegend,
Wie immer man von Schlaffheit frei,
Auf diese Achtsamkeit soll man sich gründen.
Als göttlich Weilen gilt dies schon hienieden.

In falscher Ansicht nicht befangen,
Ein Tugendhafter, dem Erkenntnis eignet,
Die Gier nach Lüsten hat er überwunden
Und geht nicht ein mehr in den Mutterschoß.

Ehrw. Nyānaponika

Sutta-Nipāta — Frühbuddhistische Lehrdichtungen

 ☸ ☸ ☸ ☸
Tuesday, April 6. 2010

Das Mettā-Sutta in Übersetzungen I

Das Mettā-Sutta in einer Fassung von Unbekannt

Den Wesen all,  die atmen hier …

Den Wesen all, die atmen hier,
Geschöpfen aller, jeder Art
— es möge allen wohl ergehn,
nichts Böses ihnen je geschehn.

Glück soll die ganz Welt umfassen,
ich grüße alles, was da lebt.
Ich möchte Segen regnen lassen
und Heil, wie jedes es erstrebt.

Ob groß ein Wesen oder klein,
ob zart, ob machtbegabt, ob schwach
— es mag ein jedes glücklich sein,
in Luft und Land und tief im Bach.

Ob wir es seh’n, ob’s uns entgeht;
im fernen Land, vor unserm Fuß;
ob’s lebt, ob’s an der Pforte steht:
Heil sendet ihm der Heil’gen Gruß.

So wie die Mutter schützt ihr Kind
mit Leib und Leben, opferstill:
So will ich schützen, lieb gesinnt,
was immer lebt und streben will.

Anonymus

Für Hinweise auf den Übersetzer wären wir dankbar.

 ☸ ☸ ☸ ☸
Tuesday, April 6. 2010

Das Mettā-Sutta in Übersetzungen

Verschiedene Übersetzungen der Verse Sn 143–152


Namo Tassa Bhagavato Arahato Sammā Sambuddhassa


»Erhabener« — dieser Nam’ ist zugedacht und »Heiliger« dem, der Vollkommen ist Auferwacht.


Das Mettā-Sutta aus der Vers­sammlung Sutta-Nipāta (Sn I.8 — 143–152) ist wohl eines der be­lieb­te­sten und meist­(re)­zitier­ten Suttas über­haupt. Seine Bot­schaft geht zu­herzen — und eben dieses ist seine Bot­schaft: das Herz aus­zu­bilden auf eine Weise, daß die ver­standes­mäßig er­faß­te Bot­schaft des Erwachten zu­herzen gehe — ganz und gar — und es er­weiche, es ge­schmei­dig mache, und stark zu­gleich und fest, durch­läs­sig für das Gute, ohne einen Wider-stand zu bieten, gegen den an das Schlechte kann branden, an ihm zu nagen.

In einer Reihe weite­rer Suttas gleichen oder ähn­li­chen Namens be­geg­net uns dieses selbe Thema in mit­unter hilf­reicher Va­ri­ation. Warum die Übung lie­ben­der Güte — die sich doch in den Lehren allen großen Reli­gi­onen findet — in der Lehre des Erwachten so brei­ten Raum ein­nimmt und durch die nur einem Voll­kommen Erwachten eig­nen­de Lehre weit über­höht wird, dies deutet eine Vers­folge über die »Ent­fal­tung der Liebe« an, die sich iden­tisch im Iti­vut­takam (Iti 27) und dem Ang­uttara Nikāya (A VIII/1) findet und deren erster Vers dort — nach Nyāna­tiloka — lautet:


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